Erbschaft/ Nachlass

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Testamentspende

Zukunft schenken mit Ihrem Testament

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, In Würde altern e.V. in ihrem Testament zu berücksichtigen. So tragen sie dazu bei, dass Rentnerinnen und Rentner in Not auch in Zukunft ein würdevolleres Leben führen können.

Wenn auch Sie darüber nachdenken, Gutes über Ihr eigenes Leben hinaus zu bewirken, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich. Erste Informationen zum Thema Testamentsspende finden Sie auch auf unserer Internetseite.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass ältere Menschen nicht übersehen werden.

Wir wissen, dass es nicht leicht ist, Unterstützung anzunehmen. Doch niemand sollte im Alter auf das Nötigste verzichten müssen. Melden Sie sich bei uns – wir helfen unbürokratisch und genau dort, wo es am dringendsten ist.

Auf diese Weise unterstützen Sie In Würde altern e.V. über Ihr Leben hinaus

Sie haben die Möglichkeit, In Würde altern e.V. in Ihrem Testament als Alleinerben oder Miterben einzusetzen – insbesondere dann, wenn Sie keine nahestehenden Personen bedenken möchten oder bewusst gemeinnützig handeln wollen.

In diesem Fall übernehmen wir die vollständige Abwicklung Ihres Nachlasses. Das bedeutet: Wir kümmern uns um alle anfallenden Aufgaben – vom Auflösen des Haushalts über die Kündigung von Verträgen und Versicherungen bis hin zum Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien, Wertpapieren oder persönlichen Gegenständen. Auch um eine von Ihnen gewünschte Grabpflege kümmern wir uns, sofern dies testamentarisch festgehalten wurde.

Damit die Umsetzung Ihres letzten Willens korrekt und reibungslos erfolgt, arbeiten wir eng mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zusammen. Dieser übernimmt die rechtliche Begleitung, steht im Kontakt mit dem Nachlassgericht, anderen Erben oder Vermächtnisnehmern und – falls gewünscht – mit einer eingesetzten Testamentsvollstreckung.

Ihr Vermächtnis bewirkt Gutes – wir sorgen dafür, dass es in Ihrem Sinne umgesetzt wird.

Muster-Testament herunterladen

Laden Sie hier ein unverbindliches Muster-Testament herunter und sehen Sie, wie eine Testamentsspende zugunsten von In Würde altern e.V. gestaltet sein könnte.

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Weitere Möglichkeiten

Es besteht die Möglichkeit, In Würde altern e.V. im Rahmen eines sogenannten „Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall“ zu bedenken. Auf diese Weise können Sie schon zu Lebzeiten festlegen, dass nach Ihrem Tod ein bestimmter Geldbetrag, ein Konto oder eine Versicherungsleistung an unseren Verein übergeht.

Beispiele hierfür sind Lebens- oder Rentenversicherungen, bei denen Sie In Würde altern e.V. als begünstigte Person eintragen lassen. Auch bei Banken können Sie angeben, dass ein bestehendes Konto oder ein Depot im Todesfall an unseren Verein übertragen werden soll.

Da die Regelungen je nach Anbieter unterschiedlich sein können, empfehlen wir, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung oder Bank persönlich zu besprechen.

Häufige Fragen

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – das bedeutet: Ihr Besitz wird nach festen Regeln verteilt, oft nicht so, wie Sie es sich gewünscht hätten. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, gezielt Menschen oder Organisationen zu bedenken, die Ihnen am Herzen liegen.

Ein Testament ist für alle sinnvoll – auch für Menschen mit wenig Besitz. Schon kleine Geldbeträge oder persönliche Gegenstände können viel bedeuten. Besonders wichtig ist ein Testament, wenn:

  • Sie keine nahen Verwandten haben

  • Sie jemanden außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bedenken möchten (z. B. Freund*innen, Nachbarn, gemeinnützige Organisationen)

  • Sie Streit unter Angehörigen vermeiden möchten

Der beste Zeitpunkt ist jetzt, solange Sie gesund und entscheidungsfähig sind. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden – aber nur, wenn Sie dazu noch in der Lage sind. Warten Sie also nicht zu lange, sondern regeln Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig.

Ein Testament können Sie handgeschrieben selbst verfassen – das nennt man ein eigenhändiges Testament. Wichtig ist:

  • Es muss vollständig handschriftlich geschrieben sein

  • Ort und Datum sollten angegeben werden

  • Am Ende bitte mit vollem Namen unterschreiben

Wer sich unsicher ist, kann sich rechtlich beraten lassen – aber: Sie müssen nicht sofort zum Notar.

Wir bieten Ihnen eine diskrete, kostenlose Beratung rund ums Thema Testament an. Außerdem finden Sie auf unserer Webseite eine Mustervorlage als PDF, die Ihnen beim Verfassen hilft. Damit möchten wir Ihnen den ersten Schritt leichter machen.

Sie können grundsätzlich alles vererben, was Ihnen gehört – zum Beispiel:

  • Geld (auf dem Konto oder bar)

  • Schmuck, Möbel, persönliche Gegenstände

  • Immobilien wie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück

Selbst Dinge mit eher geringem finanziellen, aber hohem emotionalen Wert (z. B. Erinnerungsstücke oder Briefe) können Sie im Testament bestimmten Personen zuweisen.

Sie können auch gezielt bestimmte Teile Ihres Vermögens weitergeben – etwa:
„Ich vermache mein Haus meiner Tochter und spende 1.000 Euro an In Würde altern e.V..“
So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es möchten.

Grundsätzlich können Sie jeder Person oder auch einer Organisation etwas vererben – also z. B.

  • Verwandten, Freundinnen, Nachbarinnen

  • Gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen
    Wichtig: Es gibt in bestimmten Fällen sogenannte Pflichtteile – etwa für Kinder oder Ehepartner*innen. Diese können nicht vollständig übergangen werden.

Ja, das ist ein Vorteil: Gemeinnützige Organisationen – wie unser Verein gegen Altersarmut – sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie uns also in Ihrem Testament bedenken, kommt Ihre Hilfe vollständig dem guten Zweck zugute.

Häufige Fragen

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – das bedeutet: Ihr Besitz wird nach festen Regeln verteilt, oft nicht so, wie Sie es sich gewünscht hätten. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, gezielt Menschen oder Organisationen zu bedenken, die Ihnen am Herzen liegen.

Ein Testament ist für alle sinnvoll – auch für Menschen mit wenig Besitz. Schon kleine Geldbeträge oder persönliche Gegenstände können viel bedeuten. Besonders wichtig ist ein Testament, wenn:

  • Sie keine nahen Verwandten haben

  • Sie jemanden außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bedenken möchten (z. B. Freund*innen, Nachbarn, gemeinnützige Organisationen)

  • Sie Streit unter Angehörigen vermeiden möchten

Der beste Zeitpunkt ist jetzt, solange Sie gesund und entscheidungsfähig sind. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden – aber nur, wenn Sie dazu noch in der Lage sind. Warten Sie also nicht zu lange, sondern regeln Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig.

Ein Testament können Sie handgeschrieben selbst verfassen – das nennt man ein eigenhändiges Testament. Wichtig ist:

  • Es muss vollständig handschriftlich geschrieben sein

  • Ort und Datum sollten angegeben werden

  • Am Ende bitte mit vollem Namen unterschreiben

Wer sich unsicher ist, kann sich rechtlich beraten lassen – aber: Sie müssen nicht sofort zum Notar.

Wir bieten Ihnen eine diskrete, kostenlose Beratung rund ums Thema Testament an. Außerdem finden Sie auf unserer Webseite eine Mustervorlage als PDF, die Ihnen beim Verfassen hilft. Damit möchten wir Ihnen den ersten Schritt leichter machen.

Sie können grundsätzlich alles vererben, was Ihnen gehört – zum Beispiel:

  • Geld (auf dem Konto oder bar)

  • Schmuck, Möbel, persönliche Gegenstände

  • Immobilien wie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück

Selbst Dinge mit eher geringem finanziellen, aber hohem emotionalen Wert (z. B. Erinnerungsstücke oder Briefe) können Sie im Testament bestimmten Personen zuweisen.

Sie können auch gezielt bestimmte Teile Ihres Vermögens weitergeben – etwa:
„Ich vermache mein Haus meiner Tochter und spende 1.000 Euro an In Würde altern e.V..“
So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es möchten.

Grundsätzlich können Sie jeder Person oder auch einer Organisation etwas vererben – also z. B.

  • Verwandten, Freundinnen, Nachbarinnen

  • Gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen
    Wichtig: Es gibt in bestimmten Fällen sogenannte Pflichtteile – etwa für Kinder oder Ehepartner*innen. Diese können nicht vollständig übergangen werden.

Ja, das ist ein Vorteil: Gemeinnützige Organisationen – wie unser Verein gegen Altersarmut – sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie uns also in Ihrem Testament bedenken, kommt Ihre Hilfe vollständig dem guten Zweck zugute.

Wenn Sie Fragen rund um Ihre Spende haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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